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[quote="ohne Name"]Genau so ist das! Es wird endlich mal Zeit das die Zahntechniker aufhöhren alles als Kulanz anzufertigen,und sich wundern wenn Sie als ZA-Huren der nation mißbraucht werden! ohne Name </span><table width="90%" cellspacing="1" cellpadding="3" border="0" align="center"><tr> <td><span class="genmed"><b>Zitat:</b></span></td> </tr> <tr> <td class="quote">Hallo Leute! Habe da mal eine Frage...... Morgen habe ich einen Gerichtstermin. Es stellt sich bei mir folgende Frage. Kann ein Zahntechnike...</td> </tr></table><span class="postbody"> [/quote]
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tanja
Verfasst am: Fr, 03.März.'06 13:30
Titel: Re: REGRESS????
Hallo, reitzendes Thema..ich hoffe der Prozess ist gut für Sie verlaufen. Möchte meinen Senf auch mal dazu geben. Man muss wohl dazu sagen,dass der doc und mein chef befreundet sind, denn ich glaube nicht das es sonst ,,normal'' wäre,so viele Verblendungen zu verschenken..Ich mache soo unendlich viel auf Kulanz für den Doc,auch wenn die Kulanzzeit schon längst abgelaufen ist..Naja,folgende situation:Modellguß Im Uk,kann aber nicht anprobiert werden da die Front erst ganz zum schluss gezogen wird.Ok totale,3er werden auch erst nach der fertigstelung gezogen,kann zwar anprobiert werden,aber passt eh nicht richtig zum Uk bei der anprobe.Tja,jetzt frage ich mich,ob das viele ärzte so machen,genau ist das ja nicht...Man kann nur abschätzen ob der biss stimmt,ob die kauebene stimmt .. ob nicht doch alles schief wird,kann ich nicht genau sagen.. Würdet ihr das auf Kulanz nachher wieder korregieren?Es kann ja sein,dass ich vieles ganz neu umstelen muss..was nartürlich auf kulanz gehen wird.. Kommt so etwas bei euch auch mal vor?
Zitat:
Hallo Leute! Habe da mal eine Frage...... Morgen habe ich einen Gerichtstermin. Es stellt sich bei mir folgende Frage. Kann ein Zahntechnike...
ohne Name
Verfasst am: Fr, 03.März.'06 13:15
Titel: Re: REGRESS????
Genau so ist das! Es wird endlich mal Zeit das die Zahntechniker aufhöhren alles als Kulanz anzufertigen,und sich wundern wenn Sie als ZA-Huren der nation mißbraucht werden! ohne Name
Zitat:
Hallo Leute! Habe da mal eine Frage...... Morgen habe ich einen Gerichtstermin. Es stellt sich bei mir folgende Frage. Kann ein Zahntechnike...
Kunststoff-BÄR
Verfasst am: Do, 02.März.'06 21:57
Titel: Re: REGRESS????
und ??? was hat das hohe Gericht gesprochen ??? Ich habe die Erfahrung gemacht, das wer vor Gericht am besten Lügen kann das Recht zugesprochen bekommt. Recht haben und Recht bekommen ist in diesem Staat oft zweierlei.
Hanna
Verfasst am: Do, 02.März.'06 17:48
Titel: Re: REGRESS????
Wenn es sich tatsächlich um eine nicht passende Prothese handelt,was soll dann der ganze Stress? Dann war der Abdruck oder der Biß nicht in Ordnung, oder der Patient hat in der Zwischenzeit, d.h. seit Abdrucknahme, einige Kilos abgenommen. Dann muss auch eine Neue Prothese unterfüttert werden, allerdings nicht auf Kuuuuulanz! Und dafür vors Gericht? ich versteh die Welt nicht mehr!!!!!!!!!!!!!!!
Zitat:
Hallo Leute! Habe da mal eine Frage...... Morgen habe ich einen Gerichtstermin. Es stellt sich bei mir folgende Frage. Kann ein Zahntechnike...
Die Antilücke
Verfasst am: Do, 02.März.'06 07:47
Titel: Re: REGRESS????
Hallo! Das ist alles klar, aber es ist doch so, dass selbst wenn auf einer schlechten Abformung gearbeitet wird, die Arebit doch auf unseren Modellen immer passt! Und es ist doch so, dass wir (ZT) es gar nicht einschätzen können, ob die Abformung der tatsächlichen Situation entspricht..........??? Was ich meine ist eigentlich folgendes: Wenn, wie beschrieben ein 28er fertiggestellt wird, so ist doch eine Unterfütterung, die notwendig wurde/wird, wegen schlechtem FU, kein Regress, sondern eine Kulanz des Labors. Sollte es, wie es mir heute bevorsteht, der ZA behaupten, dass die Unterfütterung eine Nachbesserung war und KEINE Kulanz, folgt doch da heraus, dass man gar keine Kulanzen mehr machen darf, wenn einem daraus so ein Strick gezogen wird...............?????? Ich bin jetzt den Weg gegangen, habe eine Kundin verklagt. Die bin ich los, aber ich kann es mir nicht gefallen lassen, dass über meine (sehr gute) Arbeit so hergezogen wird! Um 11:00 ist Termin, bin etwas aufgeregt.............
dentalixxx
Verfasst am: Mi, 01.März.'06 21:50
Titel: Re: REGRESS????
Zitat:
Hallo Leute! Habe da mal eine Frage...... Morgen habe ich einen Gerichtstermin. Es stellt sich bei mir folgende Frage. Kann ein Zahntechnike...
Zunächst: was glauben Sie,was alles eingesetzt wird,was nicht nicht sofort 100%ig paßt!? Wir hatten früher den scherzhaften Satz:"Form und Farbe beißt sich ein"!Selbstverständlich kann ein ZT mangelhafte Arbeit herstellen, genauso wie ein ZA mangelhafte Arbeitsunterlagen liefern kann. Das ist ein ganz weites Reizthema und es gibt sehr viele ganz praktische Beispiele: wenn eine Total-Prothese hersgestellt werden soll und der ZT akzeptiert einen schlechten Fu-Abdruck incl. falscher Bißnahme weil der ZA meint "besser geht`s nicht ,ich schleif die Prothese dann schon ein"! Uns ZT wird übel wenn wir auf solchen Unterlagen arbeiten MÜSSEN.Und dann > Prothese ist fertig und ZA schickt sie (weil sie natürlich nicht paßt) zurück zur UF - natürlich für ZA KOSTENLOS "hat wohl ein Lehrling gefertigt"!? --- 2.Beispiel: falsche Farbe für circuläre keramisch verblendete Brücke! Was glauben Sie ,wer bezahlt die Neu-(oder Korrektur-)Verblendung?? - Beide Vertragspartner ,sprich ZA und ZT,werden bei einer SEHR guten Zusammenarbeit miteinander reden können/müssen.Glauben Sie mir, dieses Thema treibt mich schon lange um und ich habe sehr,sehr viele konkrete Beispiele erlebt und meisten haben wir ZT bezahlt. Sagen SIE mal einem ZA ,daß seine Arbeitsunterlagen schlicht merde sind. WIR "dürfen" uns sagen lassen, daß da jemand (ZT) wohl gepennt hat! Ich hoffe,daß Sie viele (gute !!!) Antworten bekommen und ich hoffe auch, daß ähnliche Erfarungen dabei sind . beste Grüße
ohne Name
Verfasst am: Mi, 01.März.'06 20:52
Titel: Re: REGRESS????ist nicht = KULANZ
Grundsätzlich haben Sie da völlig Recht, ein Regress ist als Haftungsleistung bei bestehenden oder verdeckten Mängel an zusehen, als Kulanz ist eine Kostenfreie oder geschenkte Leistung anzusehen,( zb. Verblendung bei Endständiger Brücke 26 oder 27,) AUCH WENN BEIDES UMSONST ERBRACHTE LEISTUNGEN SIND; Mängel oder Rep-ansprüche müssen aber von ZA bewiesen werden, sprich Platz die Keramik-verblendung ab, muß der Zahnarzt Ihnen den Verarbeitungfehler nachweisen, zb. durch Gutachter usw, dieses scheuen Zahnärzte in der Regel, weil sie die Kosten vorstrecken müssen und nur im Fall eines Verarbeitungsfehlers seitens des Zahntechniker, diese von selbigen zurüch fordern können! Zahntechniker neigen leider seit Jahren dazu alles umsonst zu leisten um den Kunden zu erhalten, dumm genug von diesen, die Blüten sehen wir ja leider. Rechtens ist das aber nicht! ohne Name
Die Antilücke
Verfasst am: Mi, 01.März.'06 16:13
Titel: REGRESS????
Hallo Leute! Habe da mal eine Frage...... Morgen habe ich einen Gerichtstermin. Es stellt sich bei mir folgende Frage. Kann ein Zahntechniker überhaupt mangelhafte Arbeiten herstellen??? Es ist doch so: ISt eine Arbeit nicht passgenau, darf sie nicht eingesetzt werden. Wir sie eingesetzt kann sie ja nicht mangelhaft sein?! Wann leistet also ein Zahntechniker einen Regress aus Mängelgewährleistung und wann handelt es sich um ein Kulanz??????? Fragen über Fragen..... P. S. Ich bin kein ZA, sondern Techniker
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Letzte Aktualisierung: 24. Nov. '07
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