Totale Prothesen
Totale Prothesen - sind Vollprothesen für den Ober- und Unterkiefer, die aus Prothesenkörpern und Zähnen bestehen und anstelle der fehlenden Zähne und natürlichen Kierfekämmen ind die Mundhöhle eingesetzt werden. Sie bedeckt im Unterkiefer den gesamten Alveolarfortsatz und im Oberkiefer zusätzlich den Gaumen; es handelt sich um eine rein schleimhautgetragene Plattenprothese. Die Prothesenkörper und Zähne gleichen in Form und Größe den natürlichen Gewebsteilen, da sie deren Funktion übernehmen sollen. Die Vollprothesen liegen mechanisch lose auf den zahlosen Kiefern und müssen so gestaltet werden, dass sie bei Kaufunktion und Sprechen fest auf den Kiefern liegen bleiben. Die Gestaltung der Vollprothesen umfasst folgende Einzelmaßnahmen: Untersuchung, Analyse, Planung und kieferchirurgische Vorbereitung der Prothesenlager im Ober- und Unterkeiefer; Funktionsabformung als Grundlage zur anatomischen und funktionellen Gestaltung der Prothesenränder und der Prothesenbasis; Bissregistrierung bei annähender Bestimmung der Gelenkwerte; Zahnaufstellung nach Prinzipien der Prothesenstatik und der Unterkieferbewegung sowie der Berücksichtigung der ästhetischen und phonetischen Belange; Gestaltung der Prothesenkörper, zur Stützung der Lippen- und Wangenmuskulatur sowie zur Erhöhung des Prothesenhaltes; Endprüfung der Prothese unter Funktion, um Gleithindernisse und Druckstellen zu beseitigen.
Teleskopkronen
Teleskopkronen: bezeichnet Doppelkronen, bei denen die Innenkrone (Innenpassteil, Primärkrone) auf dem beschliffenen Zahnstumpf zementiert wird, während die Außenkrone (Außenpassteil, Sekundärkrone) mit einem herausnehmbaren Zahnersatz gekoppelt wird. T. dienen als Verankerungs- und Stützelemente. Die Passflächen der teleskopierenden Bauteile können als Parallel- oder Konuspassungen gearbeitet werden. Eine T., die nach dem Prinzip der Parallelpassung gefertigt ist, besteht aus zwei Konstruktionsteilen, die ineinandergefügt werden und deren Passfläche über die gesamte Fügelänge parallel verlaufen. Die Passteile haften aneinander durch die Haftreibung der parallel zusammengefügten Passflächen. Die Haftung der Teleskopkronen ist abhängig von der Oberflächenbeschaffenheit der Passflächen, von der Passgenauigkeit und der Größe der Berührungsflächen. Das Außenteleskop besitzt als Sekundärkrone anatomische Zahnform und liegt dem Innenpassteil voll an. T. können mit Kunststoff verblendet werden. Die parallelen Passflächen werden im Fräsverfahren hergestellt. Die Außenkrone berührt die planparallelen Flächen des Innenteleskops vom Aufsetzen über die gesamte Haftfläche bis zum Anschlag. Die Haftung erfolgt primär über Haft- und Gleitreibungswiderstände auf den parallelen Passflächen; durch Klemmwirkung zusätzlicher, federnder Teile oder zusätzlicher Verriegelungen kann eine Spielpassung stabilisiert werden. T. müssen sich mit definierter Haftkraft in die definierte Endlage zusammenfügen und trennen lassen, eine abriebfeste Passung und grazile Form aufweisen. T. mit einer Konuspassung weisen erst in der Endposition Haftreibungswiderstände auf, die bezogen auf den Konuswinkel (zwischen 8-12o) differieren. T. sind als starre Verbindungselemente im Verband indiziert, wenn ein Restgebiss über den prothetischen Ersatz verblockt werden soll. Sie sind gute Verankerungselemente für partielle Prothesen und herausnehmbare Brücken. Als doppelwandige Kronen brauchen sie viel Platz, so dass die Zähne stark beschliffen werden müssen; bei großem Pulpencavum sind die Kronen nicht anwendbar. Bei parallelwandigen T. werden in der Regel zusätzliche Halteelemente nötig, weil eine Übergangspassung mit zunächst hinreichender Haftkraft durch den Gebrauch zur Spielpassung mit unzureichender Haftung wird. Als aktivierbare, federnde Elemente gibt es konfektionierte Bauteile, die in der Außenkrone integriert sind.
Teilkronen
Teilkronen: sind künstliche Kronen, die den Zahn nicht allseitig umfassen, sondern einenÂ
wesentlichen Teil der vestibulär sichtbaren Kronenfläche des natürlichen Zahnes aussparen. Nach dem Grad der Stumpfumfassung bzw. dem Ausmaß der beschliffenen Flächen unterscheidet man: Halbkronen für den Frontzahnbereich bedecken den Zahn lingual bis zur Schneidekante und die Hälfte der Approximalflächen; Dreiviertelkronen für den Seiten-zahnbereich bedecken den Zahn lingual, okklusal bis zum Höckergrat und approximal vollständig; Vierfünftelkronen für den Seitenzahnbereich bedecken den Zahn bis an die Ränder der bukkalen Fläche; Siebenachtelkronen für die oberen Molaren lassen nur den mesiobukkalen Anteil der Vestibulärfläche frei. Die Retention der T. erfolgt über die
Haftreibungswiderstände von parallelen Rächen, Rillen (Kronen nach Breckhus, Carmichael, Tinker) und Stiften (Pinledge, Kronen nach Rank, Vest). T. bestehen aus Metall und dienen als Ersatzkronen, selten als Verankerungskronen. T. sind angebracht, wenn die Zahnsubstanz durch ausgedehnte Defekte zu stark geschwächt ist. Durch die Aussparung des vestibulären Kronenanteils wird eine hervorragende ästhetische Wirkung erzielt, weil die natürliche Zahnfarbe erhalten wird. Der Zahnsubstanzverlust ist geringer als bei einer Vollkrone und spätere Vitalitätsprüfungen sind möglich. Teilkronen sind als Pfeiler nur für kleine Brücken geeignet. Eine T. ist bei besonderer Anfälligkeit für Karies, bei zu kurzen Zähnen, bei avitalen und verfärbten Zähnen kontraindiziert.
|